Konsequenzen aus Flutkatastrophe 2021:
Kreistag berät über Fortentwicklung des Brand- und Katastrophenschutzes
Die Flutkatastrophe im Ahrtal im Juli des vergangenen Jahres hat deutlich gemacht, dass Unwetterereignisse mit katastrophalen Auswirkungen auch im Westerwaldkreis jederzeit möglich sind. Über Wochen waren Westerwälder Katastrophenschutzkräfte im Landkreis Ahrweiler im Einsatz. Die Auswertung der umfangreichen Erkenntnisse der Einsatzkräfte hat bereits einige Verbesserungspotenziale für den Katastrophenschutz im Westerwaldkreis ergeben, die kurzfristig umgesetzt werden können. Der Kreistag des Westerwaldkreises hat im September 2020 den Bedarfsplan 2021 „Überörtlicher Brandschutz, überörtliche Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz des Westerwaldkreises“ für den Planungszeitraum 2021 bis 2025 fortgeschrieben. In seiner Sitzung am 8. April wurde durch den Kreistag nun beschlossen, die Lehren und Erkenntnisse aus dem Ahrtal bereits vor Ablauf des Planungszeitraums im Bedarfsplan zu ergänzen.
Interkommunale Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden: Das Sirenennetz wird erneuert.
Bereits in der vom Kreistag im September 2020 beschlossene Fortschreibung des Bedarfsplans, also noch vor den Ereignissen der Flutkatastrophe im Juli 2021, wurde im Westerwaldkreis die Notwendigkeit der Errichtung eines zukunftsfähigen Sirenenwarnsystems zur Warnung der Bevölkerung gesehen. Die Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes erfolgt nach Beschluss des Kreistages gemeinsam mit den Verbandsgemeinden. Die Verbandsgemeinden und der Landkreis haben sich dafür ausgesprochen, die Realisierung eines zukunftsfähigen Sirenenwarnsystems gemeinsam im Wege einer interkommunalen Zusammenarbeit zu verfolgen. Insgesamt sollen flächendeckend sukzessive 250 Anlagen ertüchtigt werden. Unabhängig von den Ereignissen im Sommer des vergangenen Jahres hat der Bund 2021 mit einem Sonderförderprogramm im Rahmen eines Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes Mittel zur Förderung der Sireneninfrastruktur und deren Anbindung an das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) aufgelegt. Dieses wurde mit Ministerschreiben nach der Ahrkatastrophe umgesetzt und vom Land Rheinland-Pfalz aufgestockt. Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die Landkreise. Dem Westerwaldkreis wurden für insgesamt 31 Anlagen Fördermittel von bis zu 340.000 Euro zugesagt. In einem ersten Schritt werden nun diese 31 Anlagen erneuert.
Notstromversorgung soll abgesichert werden – Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion angenommen
Gerade in Katastrophenlagen ist die Versorgung der Bevölkerung mit Strom ein wichtiger Baustein. In einem Ergänzungsantrag machte die CDU-Fraktion im Kreistag deutlich, dass es gerade bei großflächigem Stromausfall entscheidend ist, geeignete öffentliche Gebäude für die Unterbringung der Bevölkerung bereitzustellen und technisch ordnungsgemäß auszustatten. Einstimmig beauftragte der Kreistag die Verwaltung, die bereits vorhandene Versorgung öffentlicher Gebäude mit Notstrom zu überprüfen. Des Weiteren soll die Kreisverwaltung bei Bedarf ein Förderprogramm auflegen, um die Verbands- und Ortsgemeinden bei der technischen Nachrüstung zu unterstützen.
Auf Vorschlag der Verwaltung wurde darüber hinaus der Beschluss gefasst, zwei Abrollbehälter Notstrom zu beschaffen. Auf den Abrollbehältern sollen entsprechende Großaggregate verlastet werden, mit denen auch bei länger andauernden Ausfällen der Stromversorgung entsprechend ertüchtigte Gebäude als Anlaufstellen für die Bevölkerung mit Elektrizität versorgt werden können.
Beschaffung von zwei geländefähigen Kommando-/Erkundungsfahrzeugen sowie eines geländefähigen Einsatzleit-/Mannschaftstransportfahrzeuges
Im Rahmen der Flutkatastrophe wurde der Katastrophenschutz vor große Herausforderungen gestellt. Durch die großflächige Zerstörung der Verkehrswege konnten entsandte Einheiten teilweise gar nicht oder nur sehr langsam in das Schadensgebiet vordringen. Dies war in zweierlei Hinsicht problematisch: Zum einen konnte nicht in allen Fällen schnelle und adäquate Hilfe geleistet werden, zum anderen war es ohne Kräfte im Schadensgebiet nicht möglich, die Situation vor Ort zu erkunden und entsprechende Lagemeldungen abzusetzen. Eine ordentliche Erkundung ist allerdings Voraussetzung für ein einheitliches Lagebild auf allen Führungsebenen und Grundlage für die Setzung von Einsatzschwerpunkten, die Entwicklung der weiteren Strategie zur Lagebewältigung und zur Ermittlung des Kräfte- und Einsatzmittelbedarfs. Um auch bei zerstörter Verkehrsinfrastruktur oder lediglich bei Einsätzen in unwegsamem Gelände, wie zum Beispiel bei Wald- und Vegetationsbränden, entsprechende Erkundungen durchführen zu können, sind geländefähige Kommando-/Erkundungsfahrzeuge von großer Bedeutung. Bisher verfügt der Westerwaldkreis für den Katastrophenschutz noch nicht über solche Fahrzeuge. Deshalb hat der Kreistag die Verwaltung beauftragt, jeweils einen geländefähigen Kommandowagen (KdoW) für den Bereich der Feuerwehr sowie für den Bereich der Schnelleinsatzgruppen zu beschaffen. Weiterhin soll in ein geländefähiges Einsatzleit- /Mannschaftstransportfahrzeug investiert werden. Mit letzterem Fahrzeug ist es auch möglich, die speziell für die Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung im Westerwaldkreis gebildeten Züge zur Löschwasserförderung sowie zum Löschwassertransport zu führen. Auch eine Etablierung in die überörtliche Bereitschaft des Leitstellenbereiches Montabaur wird für sinnvoll erachtet. Es ist beabsichtigt, den Kommandowagen für die Feuerwehr beim Löschzug Montabaur (VG Montabaur) sowie das Einsatzleit-/Mannschaftstransportfahrzeug beim Löschzug Dernbach (VG Wirges) zu stationieren. Der Standort für das Fahrzeug der Schnelleinsatzgruppen wird mit dem DRK Kreisverband Westerwald abgestimmt.
Ausstattung bereits zur Beschaffung anstehender Fahrzeuge für die Schnelleinsatzgruppen mit Allradantrieb
Im Bedarfsplan ist bereits die Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges für die Schnelleinsatzgruppe Verpflegung (Standort Langenhahn) sowie von vier Notfall-Krankentransportwagen (NKTW) für die Schnelleinsatzgruppen Sanitätsdienst (Standorte Bad Marienberg, Daubach, Rennerod, Wirges) vorgesehen. Bisher war angedacht, die Fahrzeuge mit einem Straßenantrieb zu beschaffen. Nach den Erkenntnissen der Einsatzlage im vergangenen Jahr hat der Kreistag beschlossen, die Fahrzeuge auf Basis eines geländefähigen Allradfahrgestells zu beschaffen.