Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

„Sorgen Sie vor! – Aber richtig!“

Oft stellt sich die Frage wer hilft mir, wenn ich selbst nicht mehr handeln kann, aber lebensnotwendige Entscheidungen getroffen werden müssen. Wenn man dann nichts dem Zufall überlassen will, gibt es die Möglichkeit eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Betreuungsverfügung zu erstellen um zu vermeiden, dass ein gesetzlicher Betreuer durch das Gericht bestellt wird.

Entscheidungen über ärztliche Maßnahmen und Eingriffe in bestimmten gesundheitlichen Situationen können bereits vorab im Rahmen einer Patientenverfügung getroffen werden, denn Kinder und Ehegatten sind nicht automatisch zur Vertretung befugt.

Die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und der Betreuungsvereine des Westerwaldkreises lädt zu einer Informationsveranstaltung zu diesem Thema am Mittwoch, 05. September, um 18:00 Uhr in die Westerwaldhalle nach Rennerod ein. Der Vortrag informiert über rechtliche Voraussetzungen und Gestaltungsmöglichkeiten der Vorsorgevollmacht und Betreuungs- wie auch Patientenverfügung

Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung nicht erforderlich.

Weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie bei der Betreuungsvereinigung des Caritasverbandes Westerwald Rhein-Lahn e. V (Tel. 02602 16 06 36, E-Mail: elke.schaefer-krueger@cv-ww-rl.de) oder bei der Betreuungsbehörde des Westerwaldkreises (Tel. 02602 124-346, Email Oliver.Holzenthal@westerwaldkreis.de).

Foto: Pressestelle der Kreisverwaltung

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