Kreisverwaltung informiert:

Ausnahmegenehmigung zur Futternutzung von Zwischenfrüchten und Untersaaten

Landwirtschaftsminister Dr. Wissing hat Landwirten u. a. für den Westerwaldkreis  genehmigt, Zwischenfrüchte und Untersaaten, welche als ökologische Vorrangflächen beantragt wurden, ab sofort zur Beweidung zu nutzen oder zu Futterzwecken zu mähen. Damit reagiert der Minister auf die Futterknappheit, die aufgrund der lang anhaltenden Dürre in bestimmten Regionen in Rheinland-Pfalz entstanden ist. Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening verpflichtet sind, dürfen ab sofort in den genannten Regionen Zwischenfrüchte und Untersaaten nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken nutzen, teilte der Minister mit. Zu beachten ist dabei aber, dass die nach der Nutzung auf den Flächen verbleibende Pflanzendecke bis zum 14. Januar 2019 zu belassen ist, eine Bodenbearbeitung darf wie üblich erst danach erfolgen.

Für Rückfragen stehen Ihnen Jürgen Dönges oder Niklas Hoffmann, Telefon (02602) 124 274 bzw. 124 566 zur Verfügung.

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