Aktuelles aus dem Landkreis

Bericht des Landrates zu wichtigen Themen

Sitzung des Kreistages des Westerwaldkreises am 28. September 2018

TOP 1:   Sachstand zum Thema Flüchtlinge

Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren!

Zuletzt habe ich dem Kreistag in der Sitzung am 08.12.2017 über das Thema Flüchtlinge berichtet. Bekanntlich kommen seit dem Frühjahr 2016 sehr viel weniger Flüchtlinge nach Deutschland; daran hat sich auch in jüngerer Vergangenheit nichts geändert. Gleichwohl ist das Thema nach wie vor nicht nur in der politischen und gesellschaftlichen Diskussion sehr präsent, sondern auch in der täglichen Arbeit der Kreisverwaltung.

Im Jahr 2018 sind dem Westerwaldkreis 213 Personen als Asylbewerber zugewiesen worden. Diese Zahl bezieht sich wie alle Zahlen, die ich im Folgenden verwende, auf den Stichtag 15. September 2018.

Die Unterbringung der zugewiesenen Flüchtlinge erfolgt durch die Verbandsgemeinden. Für die Dauer des Asylverfahrens verbleiben die Klienten in deren Betreuung und im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das gilt bis auf Weiteres auch im Falle der Ablehnung des Asylantrags.

Aktuell halten sich im Kreis 532 Flüchtlinge auf, deren Asylantrag sich noch beim BAMF in der Bearbeitung befindet oder deren Rechtsmittel gegen ablehnende Bescheide noch nicht ausgeschöpft sind. Hinzu kommen 162 ausreisepflichtige Personen, deren Aufenthalt bis zur Ausreise geduldet wird. Eine Duldung spricht die Kreisverwaltung beispielsweise in den Fällen aus, in denen eine Rückführung mangels Heimreisepapieren noch nicht durchgeführt werden kann oder eine Erkrankung der Abschiebung entgegensteht.

Während das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im vergangenen Jahr vornehmlich positive Bescheide erließ,  insbesondere für syrische Staatsangehörige, werden jetzt auch zahlreiche negative Entscheidungen  getroffen. Die Ausreiseaufforderungen betreffen derzeit vor allem Personen aus Pakistan, Aserbaidschan, Iran und Nigeria, aber auch so genannte Dublin-Fälle, also Flüchtlinge, die bereits in einem anderen europäischen Staat um Asyl nachgesucht haben. Nach der Dublin-III-Verordnung ist das Verfahren in dem Land durchzuführen, in dem erstmals Asyl beantragt wurde.

Die Rahmenbedingungen für zwangsweise Rückführungen, aber auch für freiwillige Ausreisen sind schwieriger geworden, weil die Zielländer bei der Ausstellung von Passersatzpapieren oftmals nicht sehr kooperativ sind und es mitunter zahlreicher Gespräche mit den Botschaften bedarf. Das war bei Rückführungen in den früheren Jahren, z.B. in den Westbalkan, weniger der Fall.

Die Dublin-Überstellungen gestalten sich besonders in Richtung Italien sehr schwierig, da Italien nur ein begrenztes Kontingent aufnimmt und die Rücküberstellungfrist generell  6 Monate beträgt, beginnend ab der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht. Nach Ablauf dieser Frist ist das Asylverfahren in Deutschland durchzuführen.

In diesem Jahr wurden bislang 47 Personen in ihr Heimatland bzw. in einen europäischen Staat abgeschoben. Bei 32 Personen scheiterte dagegen die geplante Abschiebung, weil die Betroffenen, meist alleinstehende junge Männer, entweder in Anbetracht der drohenden Abschiebung untergetaucht sind oder derart massiv Widerstand leisteten, dass ein Transport mit einem Linienflug nicht realisierbar war. In letzteren Fällen wird - sozusagen im zweiten Anlauf - versucht, einen Platz in einer Chartermaschine zu bekommen, mit der ausschließlich rückzuführende Flüchtlinge und Bundespolizisten als Sicherheitspersonal transportiert werden.   

Ein erfreulicheres Kapitel sind die freiwilligen Rückreisen. In diesem Jahr wurde für 40 Personen durch umfangreiche persönliche Beratung und finanzielle Unterstützung eine Zukunftsperspektive für eine Rückkehr in die Heimat eröffnet und auch genutzt. Eine für alle Beteiligten belastende Abschiebung konnte auf diese Weise abgewendet werden. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass auch sieben Syrer freiwillig in ihr Heimatland zurückgekehrt sind.

Wenn Flüchtlinge beizeiten eine sinnvolle Beschäftigung finden, so ist das in mancherlei Hinsicht von Vorteil. Arbeits- und Ausbildungsgesuche von Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden, sind daher ein Schwerpunkt der Arbeit unseres Ausländerreferates. Grundsätzlich versuchen meine Mitarbeiter, wo immer möglich und rechtlich vertretbar, den Antragstellern eine Beschäftigung zu erlauben.

Eine grundlegende Forderung bleibt allerdings nach wie vor, dass die Identität der Flüchtlinge geklärt sein muss. Unter dem Aspekt der Sicherheit unserer Bürger möchten wir wissen, mit wem wir es zu tun haben. Eine gewisse Beharrlichkeit unserer Mitarbeiter hat in mehreren Fällen dazu geführt, dass verloren geglaubte Pässe wieder aufgetaucht sind oder aber anderweitige Identitätsdokumente vorgelegt wurden. Letztlich hat die Kreisverwaltung  in 2018 nur zwei von 287 Anträgen auf Arbeitsaufnahme negativ beschieden. Wenn es trotzdem auch in einer Reihe anderer Fälle letztlich nicht zur Einstellung kam, so fehlte es entweder an der erforderlichen Zustimmung der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung  oder der potentielle Arbeitgeber bzw. der Flüchtling selbst sind abgesprungen.

Anerkannte Asylbewerber wechseln, solange sie noch keine Arbeit gefunden haben, in den Leistungsbezug Sozialgesetzbuch II. In der Praxis ändert das aber nichts daran, dass auch dieser Personenkreis bei Problemen regelmäßig die Verbandsgemeinden kontaktiert und von dort vielfach weiter begleitet und unterstützt wird.

Wir sprechen aktuell von 960 erwerbsfähigen Flüchtlingen, die Leistungen vom Jobcenter erhalten. Die Integration der betreffenden Personen in den Arbeitsmarkt ist nicht ganz einfach, auch weil deren Qualifikation schwer einzuschätzen ist und die Ausbildungsgänge der Herkunftsländer mit den hiesigen oftmals nicht kompatibel sind. Dennoch konnten immerhin 226 ausländische Leistungsbezieher in diesem Jahr bereits in Arbeit oder Ausbildung vermittelt werden.

Das Jugendamt der Kreisverwaltung hat in den letzten drei Jahren insgesamt 274 unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) betreut, in der Spitze waren es 155 gleichzeitig. Derzeit sind noch 91 junge Menschen, die auf sich gestellt sind, in der Betreuung, davon 40 in Einrichtungen, acht in Gastfamilien und 43 bei der eigenen Verwandtschaft. Hierunter sind inzwischen auch etliche junge Volljährige, deren Betreuung weiterhin zu gewährleisten ist, sofern sie es wollen und die pädagogische Notwendigkeit gesehen wird.

Im Kreisgebiet gibt es nach wie vor vier Einrichtungen zur Betreuung dieses Personenkreises, die Anfang 2016 in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen meiner Verwaltung und freien Trägern eiligst geschaffen werden mussten, um die jungen Menschen nicht nur unterzubringen, sondern auch dafür zu sorgen, dass sie Sprache, Kultur und Lebensart ihrer neuen Umgebung erlernen, eine Schule besuchen und in die Gesellschaft integriert werden.  

Inzwischen ist die Auslastung dieser Einrichtungen stark zurückgegangen, eine, die Via Nobis Jugendhilfe in Dernbach, wird zum 31. Januar 2019 schließen. Die verbleibende Zeit wird genutzt, um den Verbleib der dort noch wohnenden Jugendlichen in deren Sinne zu regeln. Die übrigen drei Träger überlegen, wie sie ihr Angebot anpassen und umstrukturieren können. Bedarfe im Bereich der stationären Hilfen für Jugendliche, über die derzeitigen Angebote hinaus, sind allerdings derzeit nicht erkennbar.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe unseres Jugendamtes kümmert sich natürlich nicht nur um die unbegleiteten jungen Menschen, sondern auch um die Jugendlichen, die mit ihrer Familie nach Deutschland gekommen sind. Oftmals finden sie sich in ihrer neuen Umgebung schneller zurecht als ihre Eltern, was das Zusammenleben der Generationen durchaus kompliziert gestalten kann. Mitunter muss allen Beteiligten klar gemacht werden, dass auch im familiären Zusammenleben das deutsche Recht anzuwenden ist.

Das Erlernen der deutschen Sprache ist wohl die wichtigste Voraussetzung für eine gelungene Integration, fällt aber manchen Flüchtlingen nicht leicht, insbesondere solchen, die als Erwachsene unzureichend oder überhaupt nicht lesen und schreiben können. Das BAMF bietet daher über verschiedene Integrationskursträger im Kreis Integrationskurse – auch mit Alphabetisierung – in Vollzeit an, in deren Genuss insbesondere Asylbewerber  mit guter Bleibeperspektive kommen.

Ergänzend dazu werden von der Kreis-Volkshochschule Kurse im Bereich Deutsch als Fremdsprache durchgeführt, in diesem Jahr bereits 20 mit insgesamt 240 Teilnehmern. Dies betrifft die Niveaustufen A1, A2, B1 und B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Der Trend des Vorjahres setzt sich weiter fort: Die Anfängerkurse sind weiterhin erheblich zurückgegangen, bei den Kursen für Fortgeschrittene, insbesondere bei der Niveaustufe B1, ist eine deutliche Zunahme zu verzeichnen. Die VHS- Deutschkurse werden vorwiegend von Asylsuchenden ohne Zugang zu Integrationskursen und von Berufstätigen besucht.

Im Bereich der Alphabetisierung für Geflüchtete hat die Kreis-VHS auch in diesem Jahr wieder an dem Modellprojekt des Landes Rheinland-Pfalz teilgenommen. Hierbei handelt es sich um die Förderung von Alphabetisierungskursen für Erwachsene ohne Zugang zu BAMF-Integrationskursen. Der Kurs wird seit Anfang Juli bis Ende Oktober durchgeführt und umfasst 100 Unterrichtsstunden. Am Kurs nehmen insgesamt 12 Personen teil, die primäre und funktionale Analphabeten sind und überwiegend aus Pakistan und Indien stammen.

Unsere Volkshochschule führt darüber hinaus an jedem dritten Wochenende freitags und samstags den Deutsch-Test für Zuwanderer durch, der sich an die BAMF-Kurse anschließt. Bislang wurden in diesem Jahr bei 17 Prüfungen insgesamt 329 Teilnehmer geprüft. 75 Prozent der Teilnehmer erreichten das B1- bzw. A2-Niveau, 25 Prozent sind durchgefallen. Sie erhalten kein Zertifikat, sondern lediglich eine Teilnahmebescheinigung.

Integration durch Bildung ist eine ressortübergreifende Querschnittsaufgabe und findet an vielen verschiedenen Orten und in vielfältiger Weise statt. Die Arbeit unserer Bildungskoordinatorin trägt zur Planung und Gestaltung der kommunalen Bildungslandschaft und zur Integration der Neuzugewanderten in die Gesellschaft bei. Sie stellt Transparenz über die Bildungsangebote vor Ort her, vernetzt die Akteure und ermittelt die Bedarfe der Neuzugewanderten. Eine wichtige Arbeitsgrundlage sind dabei die Ergebnisse eines Strategie-Workshops zur Integration durch Bildung im Westerwaldkreis, den die Bildungskoordinatorin im November 2017 unter Einbeziehung von bildungsrelevanten Akteuren wie Schulen, Kindergärten, Kammern und Wohlfahrtsverbänden bis hin zur Zivilgesellschaft durchgeführt hat. 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung ermöglicht eine Verlängerung des Förderprogrammes „Kommunale Koordinierungsangebote für Neuzugewanderte“ um zwei Jahre. Der Westerwaldkreis hat einen Antrag zur Verlängerung der Bildungskoordination gestellt, im Falle der Bewilligung bedeutet dies die Verlängerung bis zum 31.01.2021.

Zum Abschluss meiner Ausführungen möchte ich allen herzlich danken, die dazu beigetragen haben und immer noch dazu beitragen, die Herausforderung des Flüchtlingszustroms der Jahre 2015 und 2016 zu meistern und im wohlverstandenen Interesse der betroffenen Menschen und der Allgemeinheit das Beste daraus zu machen. Dass dies im Westerwaldkreis weitgehend gelungen ist, verdanken wir zahlreichen sehr unterschiedlichen Institutionen und Gruppierungen, die ich hier nicht alle aufzählen kann, ohne Gefahr zu laufen, die eine oder andere zu vergessen. Besonders hervorheben möchte ich aber die vielen ehrenamtlichen Helfer, ohne deren oftmals kräftezehrenden und unermüdlichen Einsatz vieles, was gut gelaufen ist, nicht möglich gewesen wäre.

Herzlichen Dank dafür!

Foto: Pressestelle der Kreisverwaltung

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