Familiennachzug

Die Einreise und der Aufenthalt in Deutschland kann u.a. aus familiären Gründen zum Zwecke des Nachzugs von Kindern oder zum Zwecke des Nachzugs von Ehegatten erlaubt werden. Ausnahmsweise kann auch ein Nachzug für die beabsichtigte Eheschließung gestattet werden.