Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder und Jugendliche, deren Eltern Bürgergeld oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Wohngeld beziehen, haben einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen.

Für die Kinder, für die Kindergeld und Kinderzuschlag oder Wohngeld sowie Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung gezahlt wird, muss ein Antrag bei der Kreisverwaltung gestellt werden.

Zum Bildungspaket gehören:

  • Mittagessen in Kindestagesstätten, Schulen oder Horten.
  • Teilnahme an Tagesausflügen, die von den Schulen oder Kitas organisiert werden.
  • Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten.
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler.
  • Teilnahme in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit für alle Kinder und Jugendliche z. B. durch Übernahme von Mitgliedsbeiträgen oder Teilnahmegebühren.
  • Schulbedarf wie Füller, Malstifte, Schulranzen etc.

 

Die Leistung kann als Geld- oder Sachleistung (Gutscheine) erfolgen.

Ansprechpartner/in:

Frau Sandra Daubach
02602 124-487
sandra.daubach@westerwaldkreis.de

Herr Christopher Schmidt
02602 124-221
christopher.schmidt@westerwaldkreis.de